Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 01. Februar 2023 gibt es wieder Lockerungen hinsichtlich der Coronaregelungen. Diese betreffenjedoch nicht stationäre Pflegeeinrichtungen.
Deshalb gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken für Beschäftigte und Besucher und das Erbringen von Testnachweisen.
Dr. Markus Brückel
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Angehörige,
mit der Änderung der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) fällt nun offiziell die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in unserer Einrichtung weg. Neuer Standard ist nun die medizinische OP-Maske. Gerne können Sie natürlich weiterhin eine FFP2-Maske zum Schutz Ihrer Lieben tragen.
Weiterhin gelten auf jeden Fall die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Abstand, ..) sowie das Vorlegen eines negativen Testergebnnisses. Hierbei hat ein durchgeführter PCR-Test eine Gültigkeit von 48 Stunden, ein durchgeführter PoC-Test eine Gültigkeit von 24 Stunden.
Vorläufig gelten diese Regelungen bis zum 25. Juni.
Dr. Markus Brückel
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Angehörige,
wie Sie sicherlich schon den Nachrichten entnehmen konnten, gibt es seit Sonntag, dem 03. April, bundesweite Lockerungen in Hinblick auf die Coronaregelungen.
Diese Lockerungen gelten allerdings nicht für Pflegeeinrichtungen, da hier weiterhin die Regelungen der 16. BayIfSMV greifen. Für Besucher lauten diese wie folgt:
Dr. Markus Brückel
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
gerne stellen wir Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Dr. Brückel
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Erreichen der Warnstufe Rot am 09.11.2021 gelten in Bayern nun strengere Regeln.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat deswegen mit Wirkung ab dem 16.11.2021 beschlossen, dass absofort Besucher grundsätzlich jedes Mal einen negativen Schnelltest vorlegen müssen. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.
Dr. Markus Brückel
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits angekündigt haben wir heute Nachmittag endlich die neuen Impfformulare vom Gesundheitsamt erhalten. Auch wie bei den letzten Durchgängen ist eine Impfung ohne die unterschriebenen Formulare nicht möglich! Die unten verlinkten Impfdokumente sind nicht nur für die Auffrischungsimpfung gültig, sondern werden auch für die Erstimpfung angewandt.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns folgende Dokumente so schnell wie möglich ausgefüllt und unterschrieben zukommen zu lassen. Das geht sowohl postalisch als auch per Briefkasteneinwurf:
- Aufklärungsmerkblatt: Bitte tragen Sie den Namen der zu impfenden Person ein (Seite 1, oben) sowie unterschreiben Sie auf Seite 6.
- Anamnese + Einwilligung: Die Anamnese wird direkt vor der Impfung mit dem aktuellen Gesundheitszustand von uns ausgefüllt. Bitte tragen Sie nur den Namen der zu impfenden Person ein (Seite 1, oben) sowie Ihre Kontaktdaten(Seite 2, unten) und unterschreiben Sie.
Aktuell steht noch kein Termin für die Auffrischungsimpfung fest. Wir gehen aber davon aus, dass wir kurzfristig einen Termin durch das Impfzentrum zugeteilt bekommen.
Wir hoffen, dass wir dieses Mal von plötzlichen Änderungen der Impfdokumente verschont bleiben!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Dr. Markus Brückel