Sehr geehrte Angehörige und Besucher,
 
 
die Pflege- und Betreuungskräfte in unserem Pflegeheim dürfen zu Recht erwarten, dass sie nicht als Verhinderer von Kontakten dargestellt werden, sondern als diejenigen, die in der Krise da waren und so manchen fehlenden Kontakt durch eine fürsorgliche und liebevolle Hinwendung zu den uns anvertrauten pflegebedürftigen Menschen ausgeglichen haben.
 
 
Der Gesetzgeber hat eine Lockerung der Besuchseinschränkungen formuliert in Erwartung einer deutlichen Steigerung der Kontakte innerhalb unseres Pflege-heims bei maximalem Infektionsschutz.
 
 
Uns ist mit diesen unvereinbaren Forderungen nicht geholfen. Denn der Gesetzgeber sagt uns weder in welchem Umfang vermeidbare Risiken eingegangen werden sollen noch steht er uns zur Seite, wenn nicht vermiedene Risiken zu Infektionen führen.
 
 
Die Ziele „Deutliche Steigerung der Kontakte im Pflegeheim“ auf der einen Seite und „Maximaler Infektionsschutz“ auf der anderen Seite stehen in Konflikt miteinander. Diese beiden Ziele sind nicht gleichzeitig in vollem Umfang zu erreichen.
 
 
Wir versuchen durch unser Schutz- und Hygienekonzept „Besuchsregelungen“ den Forderungen des Gesetzgebers weitestgehend gerecht zu werden. Diese Besuchsregelungen und die Anweisungen der Pflege- und Betreuungskräfte vor Ort dienen in erster Linie dem Gesundheitsschutz von Ihrem Angehörigen, unseren Mitarbeitern und nicht zuletzt auch von Ihnen.
 
 
Lassen Sie uns gemeinsam gesund bleiben!
 
 
Stadtlauringen im Juli 2020
 
 
Dr. Markus Brückel
 

 

Das StMGP hatte bis zum 28.06.2020 das Besuchsrecht in Pflegeheimen eingeschränkt. Ab 29.06.2020 gibt es diese staatliche Einschränkung nicht mehr.

Allerdings bleibt es grundsätzlich der Einrichtung vorbehalten, in Ausübung ihres Hausrechts, das Besuchsrecht von Voraussetzungen abhängig zu machen. 

Diese Voraussetzungen sind laut StMGP in einem einrichtungsindividuellen Schutz- und Hygienekonzept niederzulegen, wobei das StMGP dazu einen verbindlichen Rahmen (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-371/) vorgegeben hat.

 

Unser ab heute gültiges neues Schutzkonzept finden Sie hier, außerdem haben wir unser Besuchsformular an die neuen Gegebenheiten angepasst.

 

Bitte füllen Sie dieses nach wie vor vorab aus und bringen Sie es bei Ihrem Besuch mit. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 
Das StMGP hat durch die „Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ angeordnet, dass die bisher geltende Besuchsregelung mindestens bis zum 05.07.2020 verlängert wird, um Bewohner sowie Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
Da es sich bei unseren Bewohnern um eine höchst anfällige Gruppe, eine Risikogruppe, handelt, werden wir selbstverständlich weiterhin die Besuche wie behördlich angeordnet koordinieren.
 
Das stellt uns alle allerdings seit Mai vor umfassende Herausforderungen. Unsere Mitarbeiter haben ihr soziales Leben eingeschränkt, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Zusätzlich zu den umfangreichen Schutzmaßnahmen, die wir durchführen, leidet vor allem die Soziale Betreuung unter der Doppelbelastung: Die Koordination und Begleitung der Besuche bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Betreuung für die Bewohner.
 
Wir nehmen diesen zusätzlichen Stress gerne in Kauf, denn der Schutz für Ihre Angehörigen und unsere Mitarbeiter hat oberste Priorität. 
 
Dennoch müssen wir hier auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis setzen.
 
Bitte melden Sie Ihren Besuch drei Tage vorher an, dass man diesen koordinieren kann, denn die Koordination und Begleitung der Besuche sowie die daraus folgenden hygienischen Maßnahmen sind sehr zeitintensiv. Bei einem 30-minütigen Besuch kann man bspw. inklusive der Vor- und Nachbereitung mit ungefähr 1,5 Stunden Zeitaufwand rechnen - und das pro Bewohner. Bitte nehmen Sie beim Planen Ihrer Besuche dahingehend Rücksicht, vor allem wenn an dem von Ihnen angestrebten Tag schon alle Termine vergeben sind.
 
Sollten Sie einen Besuch vereinbart haben oder wollen, denken Sie bitte an das von Ihnen auszufüllende Besuchsformular auf unserer Homepage. Darin sind die Besuchsregeln auch noch einmal kompakt zusammengefasst.
 
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 
Dr. Markus Brückel

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit gelten spezielle Maßnahmen vor einer (Neu)Aufnahme, da unsere Mitarbeiter und vor allem unsere Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Damit soll das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten werden.

Aus diesem Grund haben wir ein Informationsblatt entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege für Sie erstellt.

Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular mindestens drei Tage vor geplanter Heimaufnahme zukommen.

Dr. Markus Brückel

Das Besuchsverbot bleibt bestehen, allerdings mit Lockerungen ab Samstag, den 09.05.2020.

Zuvor muss ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept für die Einrichtung erstellt werden, an dem wir im Moment arbeiten. 

Ganz sicher ist allerdings: Jeder einzelne Besuch muss nach wie vor vorher detailliert mit der Pflegedienst-/Einrichtungsleitung abgestimmt werden, um den größtmöglichen Schutz für unsere Bewohner und Mitarbeiter gewährleisten zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Wichtigste vorweg:

Unser größtes Anliegen ist der Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter! 

Obwohl dies bekanntermaßen unmittelbar mit einem allgemeinen Besuchsverbot in unseren Einrichtungen einhergeht, muss sich aber keiner Gedanken um eine drohende Vereinsamung der Bewohner machen. Wir sind hinsichtlich Soziale Betreuung, die natürlich unvermindert weitergeht, sehr gut aufgestellt. Unsere Einrichtungen verfügen zudem jeweils über einen großen Garten, sodass die Bewohner jederzeit an die frische Luft können. Gerade jetzt genießen sie dort den Frühling umso mehr.

Insbesondere über FaceTime, über Skype und mit Hilfe von Briefen und Postkarten halten die Bewohner weiterhin Kontakt zu den Angehörigen. Wenn die Distanzregeln eingehalten werden können, so sind sogar Besuche von Angehörigen nach vorheriger Absprache mit der Einrichtungsleitung möglich - allerdings nur mit einem weiten Abstand und am Rande unseres Anwesens.

Alle Abstands- und Hygieneregeln müssen sorgfältig eingehalten werden, was wir selbstverständlich zuverlässig machen. Allerdings ist es notwendig, entsprechende Schutzausrüstung zu tragen. Das ist im Moment aufgrund der allgemeinen Knappheit unser größtes Problem. Zum Glück haben wir uns rechtzeitig vor der Pandemie mit Schutzausrüstung, wie entsprechenden Masken und Kitteln, eingedeckt. Allerdings geht dieser Vorrat nun langsam zur Neige. Aus verschiedenen privaten und öffentlichen Quellen bekommen wir dankenswerterweise Nachschub.

In Birnfeld haben wir am 24.03.2020 eine Bewohnerin im sehr schlechten Allgemeinzustand vom Krankenhaus zurückverlegt bekommen, nachdem diese dort ca. einen Monat behandelt wurde. Nach wenigen Tagen zeigte sie bei uns Symptome und kurz darauf stand fest, dass sie mit dem Corona-Virus infiziert ist. Sofort nach der Krankenhausrückkehr haben unsere Mitarbeiter die Bewohnerin allerdings fortlaufend entsprechend unseren strengen Hygienestandards und ausschließlich mit Schutzausrüstung versorgt. Alle Bewohner des Hauptgebäudes und des Südbaus sowie alle betreffenden Mitarbeiter wurden mindestens einmal, besonders betroffenen Personen sogar zweimal negativ auf das Corona-Virus getestet, d. h. keine der Bewohner und betreffenden Mitarbeiter ist infiziert. Die strengen hygienischen Maßnahmen und disziplinierten Anstrengungen haben gewirkt!

Wir tun alles, um das Corona-Virus von unseren Einrichtungen fernzuhalten. Man muss aber in aller Ehrlichkeit sagen, dass die Gefahr weiterhin droht. Das Corona-Virus ist unsichtbar und kann überall lauern. Deshalb gibt es für uns auch keinen Grund, jetzt in irgendeiner Weise in unseren Bemühungen nachzulassen. Zum Glück können wir uns jederzeit auf unsere professionell arbeitenden Mitarbeiter verlassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Seniorenheim                                                 Seniorenstift

„Barockschloss Birnfeld“                                  „Friedrichsheim“

 

Dr. Markus Brückel